4.
Verfügbarkeit
Für
die Nutzung des Dienstes wird keine besondere Verfügbarkeit
zugesichert.
5.
Pflichten des Users
1.
Sofern sich beim User die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
erhobenen Daten wie
beispielsweise Name, Anschrift, Bankverbindung, e-mail
Adresse oder sonstige für das
Vertragsverhältnis wesentliche Umstände ändern,
hat der User diese Änderungen dem
Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
2. Der User wird für ihn erkennbare Mängel des
Dienstes, wie etwa die Nichterreichbarkeit oder
unrichtige unter dem Dienst abrufbare Inhalte unverzüglich
an STM weiterleiten und alles ihm
zumutbare unternehmen, um die Feststellung der Mängel
sowie deren Beseitigung zu
ermöglichen.
3. Der User wird Dienste und Kursdaten ausschließlich
für eigene Zwecke nutzen und die
unter dem Dienst abrufbaren Benutzungshinweise beachten.
Bei der Nutzung des Dienstes wird der
User keine Anwendungen benutzen oder Handlungen vornehmen,
die geeignet sind,
Beeinträchtigungen der unter dem Dienst abrufbaren
Inhalte, Daten sowie
Softwareanwendungen herbeizuführen. Kursdaten –
gleich welcher Art – dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
4. Soweit der User die in § 1.5 Nr. 1 bis 3 dieser
AGB dargelegten Pflichten schuldhaft verletzt,
wird er den Anbieter von allen aus diesen Pflichtverletzungen
resultierenden Schäden
freistellen, die Dritte gegen den Anbieter geltend machen
und dem Anbieter sonstige aus
diesem Verhalten resultierenden Schäden ersetzen.
6.
Haftung
1.
Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Anbieter haftet ferner bei der
fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung
dieser Pflicht haftet der Anbieter
jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen
Schaden. Der Anbieter haftet
nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer
Pflichten. Die verschuldensunabhängige
Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss
vorhandener Mängel gemäß
§ 536 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
wird ausgeschlossen. Die vorstehenden
Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit sowie
bei Vorsatz und Arglist.
2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
des Anbieters.
4. Der Anbieter haftet nicht für solche Störungen,
die der Anbieter nicht zu verantworten hat, wie
z.B. Stromausfälle, Ausfälle der Telekommunikationsnetze
(insb. Telekom-Leitungen),
Ausfälle, die eindeutig auf Seiten einzelner oder
aller Börsen liegen und somit
Telekommunikationseinrichtungen, Netz- und Stromausfälle
etc.
7.
Sperrung des User-Zugangs
Der
Anbieter ist berechtig, ohne vorherige Ankündigung
das Benutzerkonto zu sperren. Wenn
nach Maßgabe von § 314 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) ein wichtiger Grund zur
Beendigung des Vertragsverhältnisses vorliegt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere auch
dann vor, wenn die Regelungen zur „Netiquette“
bei Teilnahme an Foren auf STM online in
einer Art und Weise verletzt werden, die die weitere Teilnahme
des Users am Dienst nicht
mehr zulassen.
8.
Sonstiges
1.
Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter für
die Dauer der Behinderung von der
Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen Feuer,
Streik, Aussperrung und sonstige
Umstände gleich, die der Anbieter nicht zu vertreten
hat, die aber die Leistungen von dem
Anbieter wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist,
sofern der Handelsvertreter Kaufmann ist, Rosenheim.
3. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder
rechtskräftigen Forderungen aus diesem
Vertrag ist dem Teilnehmer nicht gestattet.
4. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
5. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Abrede unwirksam
sind oder unwirksam werden, bleibt
die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.
An der Stelle einer unwirksamen
Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der
unwirksamen Bestimmung
angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger
Weise möglichst nahe kommt. Sollte
eine Bestimmung lückenhaft werden, treffen die Parteien
eine Regelung, die am ehesten dem
entspricht, was die Parteien vernünftigerweise vereinbart
hatten.
§
2 Besondere Bedingungen zur Nutzung des durch den Anbieter
versendeten Signals
1.
Vertragsbeginn / Laufzeit / Kündigung
1.
Der User ist berechtigt, die vom Anbieter gelieferte Dienstleistung
nach Abschluss eines
gesonderten Vertrages in Anspruch zu nehmen.
2. Vertragslaufzeit entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültigen Preisliste. Bei 24 Monaten Vertragslaufzeit ist der erste Monat kostenfrei.
3. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten, verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn dieser nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird ( es gilt der Tag der Absendung).
4. Darüber hinaus kann der Vertrag auch aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der
Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät oder eine
der Vertragsparteien gegen eine andere
wesentliche Vertragspflicht verstößt.
2.
Vergütung / Zahlung / Einwendungen
1.
Die Vergütung für die Nutzung des Anbieter-Signals
richtet sich nach der jeweils zum
Vertragsschluss gültigen Preisliste des Anbieters.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
angegebene Vergütung beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Das Nutzungsentgelt wird durch einen automatisierten
Abrechnungsbeleg ausgewiesen, der
dem User per e-mail zugestellt wird.
3. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden,
verpflichtet sich der Kunde, die zu
leistenden Zahlungen durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren
zu entrichten und
die dazu erforderliche Einwilligung zu erteilen; die Einzugsermächtigung
kann vom User
jederzeit schriftlich widerrufen werden.
4. Wird eine Lastschrift vom Kreditinstitut des Users
zurückgegeben (Rücklastschrift), so
berechnet der Anbieter dem User die dafür entstandenen
Kosten. Dies gilt nicht, wenn den
User kein Verschulden an dieser Rücklastschrift trifft.
3.
Verfügbarkeit des Anbieter-Signals
1.
Abweichend von § 1.4 dieser AGB sichert der Anbieter
eine Verfügbarkeit des Anbieter-
Signals von 99% im Monatsmittel von Montag bis Freitag
jeweils von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr
zu (CET), wobei gesetzliche Feiertage von dieser Verfügbarkeit
nicht erfasst sind
(=Abrufverfügbarkeit).
2. Wird der Dienst durch den Anbieter über die in
§ 2.3 Nr. 1 genannten Verfügbarkeitszeiten
eingestellt, wird der Anbieter den User hiervon umgehend
informieren und dem User für diese
Ausfallzeiten umgehend eine bereits geleistete Vergütung
zurückerstatten.
3. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die
auf von dem Anbieter nicht beeinflussbare Umstände
zurückzuführen sind: Hierzu zählen insbesondere
das Versagen technischer Einrichtungen
Dritter, wie der Ausfall von Kommunikationsnetzen und
Gateways, des Stromnetzes oder des
Ausfalls anderer Betreiber sowie Streik und Aussperrung
und sonstiger arbeitskampfbedingter
Maßnahmen.
4.
Änderung der Leistungen
1.
Sofern der Anbieter die Nutzungsvergütung erhöht,
wird dies dem User spätestens sechs
Wochen vorher an die vom User benannte e-mail Adresse
mitgeteilt. Dem User wird mit der
Erhöhung der Nutzungsvergütung auch auf die
Möglichkeit des Widerspruchs gegen die
Erhöhung der Nutzungsvergütung mitgeteilt. Widerspricht
der User, hat dies die
Vertragsauflösung zum Zeitpunkt des Eintritts der
Nutzungsvergütung zur Folge.
2. Um die Nutzung des Anbieter-Signals für den User
so angenehm wie möglich zu gestalten,
kann der Anbieter zumutbare Änderungen, wie etwa
Leistungserweiterungen oder
Leistungsverbesserungen, jederzeit vornehmen. Der User
wird über Änderungen informiert.
3. Der Anbieter ist außerhalb des Anwendungsbereiches
von § 2.1 Nr. 2 dieser AGB (zumutbare
Änderungen) der vertraglich geschuldeten Leistung
berechtigt, soweit dies wegen veränderter
technischer oder kommerziellen Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung
des Dienstes
oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben insbesondere
seitens der Gerichte erforderlich ist.
Diese Änderungen werden dem User mindestens 14 Tage
vor dem Eintritt mitgeteilt; der User
kann sich ab dem Eintritt der Änderung im Sinne dieser
Bestimmung durch Mitteilung an den
Anbieter vom Vertrag lösen und erhält eine etwaige
im Voraus erstattete Vergütung
unverzüglich zurück.